Vereinssatzung des „No Fear Muay Thai Gym

Gelnhausen e.V./ GNX World Sportcenter“


§ 1 Name und Sitz

    1. Der Verein wurde am 24. September 2006 gegründet und führt den Namen
      „No Fear Muay Thai Gym Gelnhausen e.V./ GNX World Sportcenter“
    2. Der Verein hat seinen Sitz in 63571 Gelnhausen, Rudolf-Diesel-Straße 4.
    3. Der Verein ist im Amtsgericht Hanau unter folgender Registernummer
      eingetragen VR 31575

§ 2 Zweck und Aufgabe

    1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO).
      Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von
      Sportanlagen für die Sportarten Muay Thai, Muay Boran, Kickboxen, K-1, Boxen,
      Mixed Martial Arts, Brazilian Jiu-Jitsu sowie der allgemeinen körperlicher Fitness
      und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen dieser Sportarten
      jeglichen Alters.
    2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
      Zwecke.
    3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
    4. Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des
      Vereins erhalten.
    5. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, welche dem Zweck des Vereins
      fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigen.
    6. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
    7. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
      „steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung.
    8. Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen des Amateursports.

§ 3 Mitgliedschaft

    1. Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden, die die Aufnahme der
      Mitgliedschaft auf den vom Verein bereit gehaltenen Beitrittserklärung schriftlich an
      den 1. Vorsitzenden gestellt hat.
    2. Über die Aufnahme eines Mitglieds in den Verein beschließt der 1. Vorsitzende. Die
      Mitgliedschaft wird erst wirksam mit Zahlung des ersten Beitrages.
    3. Für Kinder und Jugendliche ist der Aufnahmeantrag durch die Eltern oder durch den
      gesetzlichen Vertreter zu stellen.
    4. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss dem Antragsteller schriftlich, mit
      Angabe des Grundes, innerhalb von 2 Monaten nach Stellung, mitgeteilt werden.
      Der Antragsteller hat Einspruchsrecht gegen die Ablehnung bei der nächsten
      ordentlichen Mitgliederversammlung.
    5. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch erblich. Die Ausübung der
      Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen übertragen werden.
    6. Die Mitgliedschaft ist je nach Laufzeit festgelegt in 1 Monat, 6 Monate, 12 Monate
      und 24 Monate. Sie verlängert sich stillschweigend um die abgeschlossene Laufzeit,
      wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Ausgenommen ist die 24-monatige
      Mitgliedschaft. Diese verlängert sich um weitere 12 Monate.
    7. Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes kann unter bestimmten Gründen
      eine kürzere Mitgliedschaft vereinbart werden.

§ 4 Austritt

    1. Das Mitglied hat seinen Austritt aus dem Verein dem Vorstand in schriftlicher Form
      mitzuteilen. Die Kündigungsfrist ist vertraglich festgehalten.

§ 5 Ausschluss

Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann durch den 1. Vorsitzenden
beschlossen werden. Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied unter Angabe
der Gründe schriftlich innerhalb eines Monats nach dem Beschluss mitzuteilen. Der
Ausschluss kann ausgesprochen werden, wenn:

    1. das Mitglied trotz wiederholter Mahnung länger als 2 Monate mit seiner fälligen
      Beitragszahlung im Rückstand ist;
    2. eine schriftliche Erklärung des Mitgliedes gegenüber dem Verein vorliegt, dass eine
      weitere Betragszahlung grundsätzlich abgelehnt wird;
    3. das Mitglied seine Mitgliedschaft missbraucht, das Ansehen und die Interessen des
      Vereins schädigt, die Sportdisziplin gröblich verletzt und gegen die Anordnung des
      Vorstandes und Beschlüsse der Mitgliederversammlung verstößt.
    4. das Mitglied sich unehrenhaften Handlungen innerhalb oder außerhalb des Vereins
      zuschulden kommen lässt.
    5. Das Mitglied muss vor der Beschlussfassung über seinen Ausschluss Gelegenheit
      erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Ausgeschlossene kann
      innerhalb von 2 Wochennach Zustellung des Beschlusses gegen seinen Ausschluss
      Einspruch erheben. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Über den Einspruch
      entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung endgültig.

§ 6 Mitgliederbeiträge

Es sind Mitgliederbeiträge zu entrichten. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird in einer vom Vorstand zu erlassenden Beitragsordnung festgelegt.

§ 7 Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen zu den vorgeschriebenen Bedingung in Anspruch zu nehmen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind stimmberechtigt und können wählen und gewählt werden.

§ 8 Pflichten der Mitglieder

Zu den Pflichten der Vereinsmitglieder gehören:

    1. Zahlungen der festgesetzten Monatsbeiträge
    2. Beachtung der Vereinssatzung und der Ordnungen des Vereins
    3. Beachtung der     Anordnung      des     Vorstandes     und     der     Beschlüsse     der Anweisungen der vom Vorstand beauftragten Aufsicht der Trainingsstätten sind Folge zu leisten.
    4. Förderung, der in der Satzung festgelegten Grundsätze des Vereins

§ 9 Organe des Vereins

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google
Spotify
Consent to display content from - Spotify
Sound Cloud
Consent to display content from - Sound